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Mit dem Working Holiday Programm können
junge Leute zwischen 18 und 30 Jahren in Australien Urlaub zu
machen und ihre Reisekasse mit Jobs aufzubessern.
Mit dem Visa (Visa Subclass 417) kann man bis
zu 24 Monate ab der ersten Anreise in Australien bleiben, egal
ob man die gesamte Dauer in Australien verbracht hat oder nicht.
Diese Vereinbarung hat Australien unter
anderem mit Deutschland abgeschlossen. Die Schweiz oder Österreich
sind bisher keine derartige Kooperation eingegangen.
Visabedingungen
Wer sich für ein Working Holiday Visum entschieden
hat, sollte sich vorher genau über die Bedingungen informieren.
Um das Visum beantragen zu können, müssen
einige Bedingungen erfüllt sein.
Der Traveler
- muss Staatsbürger eines der Teilnehmerländer
(z.B. Deutschland) sein
- muss bei Beantragung zwischen 18 und
30 Jahre alt sein
- darf keine unterhaltspflichtigen Kinder
haben
- muss Urlaub als Hauptbeweggrund der
Reise anerkennen
- kann das 1. Visum NICHT innerhalb Australiens
beantragen (jedes andere Land ist ok)
- muss einen Pass besitzen, der für
die Dauer des Aufenthaltes gültig ist
- muss, falls er arbeitet, spätestens
nach 6 Monaten den Arbeitgeber wechseln
- darf nicht länger als 4 Monate
an einem Sprachkurs, Studium oder Praktikum teilnehmen
- muss nach Ablauf des Visums das Land
verlassen
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Beantragung des Visums Die
Beantragung des Working Holiday Visums nur noch online unter
www.immi.gov.au/allforms
möglich. Auf dieser Website werden alle Fragen zum
Thema Visum beantwortet.
Für die Online-Beantragung braucht
man:
- einen gültigen Reisepass
- eine gültige Kreditkarte
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Wenn die Bewerbung erfolgreich war…
- erhält man eine Transaction Number,
womit der Status des Antrags jederzeit abgerufen werden kann.
Zeigt der Status "Applicant approved", wurde einem
das Visum erteilt
- erhält man ein Dokument, das man ausdrucken
und bei der Einreise vorzeigen muss
- muss man sich bei der Anreise das richtige
Visum in den Pass kleben lassen (entweder direkt am Flughafen
oder in der Behörde der australischen Einwanderungsbehörde
(DIMIA)
Zweites Working Holiday Visum Australien
Um das 2. WHV zu erhalten gelten die gleichen
Voraussetzungen wie für das 1. Working Holiday Visa. Voraussetzung
ist der Nachweis einer dreimonatigen anerkannten Tätigkeit
in den ländlichen Gebieten Australiens. Die Tätigkeit
muss sich auf der Liste der Einwanderungsbehörde befinden.
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An welche Behörden kann man sich wenden?
Die Australische Botschaft in Berlin steht einem
mit Rat und Tat zur Seite. Sie stellt eine Liste mit den häufigsten
Fragen zum Thema Working Holiday Visum, hilft jedoch selbst
nicht bei der Beantragung.
Australische Botschaft
Wallstrasse 76-79, 10179 Berlin
Tel. 030 / 880088-0, Fax 030 / 880088-210
www.australian-embassy.de
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