Heiraten in Australien oder Deutschland?
Voraussetzungen für eine Eheschließung sind grundsätzlich:
- Bestellung des Aufgebots spätestens einen Monat und einen Tag vor der geplanten
- Eheschließung
- Geburtsurkunden der Verlobten mit englischer Übersetzung
- Gültige Reisepässe
- Zwei Trauzeugen (mindestens 18 Jahre alt)
Falls einer der Brautleute geschieden ist, muss das Scheidungsurteil mit englischer Übersetzung vorgelegt werden. Sollte einer der Brautleute verwitwet sein, so ist ein Nachweis des Todes des entsprechenden Ehegatten erforderlich.
Von ledigen Brautleuten fordern einige australische Standesämter eine Bescheinigung der
deutschen Meldebehörde, aus der hervorgeht, dass ein Heiratseintrag nicht vermerkt ist
(Ledigkeitsbescheinigung).
Ein Dolmetscher ist nur auf Wunsch der Brautleute anwesend, die sich selbst darum bemühen müssen.
Nach der Eheschließung wird Ihnen die standesamtliche Heiratsurkunde (Marriage Certificate) ausgestellt. Deutsche Behörden verfolgen keine einheitliche Linie bei der Anerkennung solcher Urkunden. Es ist daher ratsam, die Urkunde durch das australische Außenministerium (Department of Foreign Affairs and Trade) oder seine Zweigstellen in den Bundesstaaten mit einer Echtheitsbestätigung (Apostille) versehen zu lassen. Nähere Informationen hierzu können Sie dem Merkblatt zu Apostillen entnehmen.
Daneben gibt es in Australien noch die Möglichkeit, sich durch einen zugelassenen
Marriage Celebrant trauen zu lassen. Das von diesen Privatpersonen ausgestellte Certificate
of Marriage wird in Deutschland jedoch nicht als Heiratsurkunde anerkannt. Es ist
notwendig, dass Sie sich nachträglich vom jeweils zuständigen Zentralstandesamt eine
standesamtliche Heiratsurkunde (Marriage Certificate, s.o.) ausstellen lassen. Die Marriage
Celebrants müssen die von ihnen vorgenommenen Eheschließungen innerhalb von 14 Tagen
an das Standesamt melden.
Wie bekommen wir einen Ehenamen?
Bei einer Heirat in Australien können - anders als in Deutschland - gegenüber dem Standesbeamten keine Erklärungen über den Ehenamen abgegeben werden. Sie haben also
keine Möglichkeit, Ihren Namen ändern zu lassen. Beide Ehegatten behalten daher zunächst
ihren bisherigen Nachnamen. Sofern Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen möchten, können Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt in Deutschland gemeinsam eine Namenserklärung abgeben.
Dort können Sie ebenfalls die Anlegung eines Familienbuchs beantragen. Befindet sich Ihr Wohnsitz in Australien, kann die Namenserklärung auch bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden. Namensänderungen, die
gegenüber australischen Behörden vorgenommen werden (Deed Poll, name change), sind
für deutsche Standesämter nicht ausreichend oder bindend.
Können Deutsche mit Wohnsitz in Australien in Deutschland heiraten?
Auskünfte über die Voraussetzungen für eine Eheschließung in Deutschland erteilt Ihnen
das jeweilige Standesamt am beabsichtigen Eheschließungsort in Deutschland.
Zu beachten ist, dass es in Australien weder Meldebescheinigungen noch Ehefähigkeitszeugnisse gibt. Beim zuständigen australischen Zentralstandesamt (s.u.) kann ein Single Status Certificate beantragt werden, welches bestätigt, dass im betroffenen Amtsbezirk keine Eheschließung des Antragstellers registriert wurde.
Allgemeine Informationen zur Internationalen Eheschließung sind über die Homepage des
Auswärtigen Amtes verfügbar: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Eheschliessung.html
Beeinflusst die Heirat unsere Staatsangehörigkeit?
Eine Heirat hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit. Insbesondere erhalten ausländische Ehepartner von deutschen Staatsbürgern durch die Heirat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.
Auch zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits geborene Kinder der Ehegatten erhalten
nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern zur Staatsangehörigkeit und zu
Geburten in Australien.
Quelle: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Canberra






