Zollbestimmungen Australien
Zollbestimmungen Australien
Was darf ich nicht nach Australien einführen?
Wichtige Quarantäne-Informationen für internationale Reisende
- Waren, die Sie deklarieren müssen
- Waren, die Sie nicht einführen können
- Weitere Informationen
Die Natur hat Australien einzigartig gemacht – die Quarantäne sort dafür, dass es so bleibt
Die Quarantäne hilft, Australiens Umwelt und wichtige Agrarindustrien zu schützen. Nahrungsmittel, pflanzliches Material und Tierprodukte aus Übersee, einschließlich vieler Souvenirs, können schlimme Schädlinge und Krankheiten nach Australien einführen. Diese Artikel können, auch wenn sie noch so klein sind, ein großes Risiko darstellen.
Geben Sie auf Ihrer Passagier-Einreisekarte “Ja” an
Bevor Sie in Australien landen, erhalten Sie eine Passagier-Einreisekarte. Dies ist ein rechtliches Dokument. Sie müssen es selbst ausfüllen und alle eventuell mitgeführten Nahrungsmittel, Pflanzenmaterialien und Tierprodukte deklarieren, indem Sie diese auf der Karte mit JA angeben. Bei der Ankunft müssen Sie die Karte zusammen mit Ihrem Reisepass vorzeigen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Artikel deklariert werden muss oder nicht, fragen Sie einen Quarantänebeamten. Wenn Sie Artikel haben, die Sie nicht deklarieren möchten, können Sie diese in die Quarantänebehälter im Flughafen-Terminal werfen.
Was passiert mit Artkeln, die ich deklariere?
Die Artikel, die Sie deklarieren, müssen einem Quarantänebeamten zur Kontrolle vorgezeigt werden.
Artikel, für die aufgrund des Risikos der Einschleppung von Schädlingen und Krankheiten Einfuhrbeschränkungen gelten, werden beschlagnahmt und vernichtet. In vielen Fällen erhalten Sie die deklarierten Waren nach der Kontrolle wieder zurück. Artikel, die jedoch ein Krankheitsrisiko darstellen oder in denen Insekten oder Larven gefunden werden, werden einbehalten. Sie haben mehrere Möglichkeiten. Je nach Quarantänerisiko können Sie:
- den Artikel behandeln lassen (z.B. durch Ausräucherung, Bestrahlung), um ihn einfuhrsicher zu machen*;
- den Artikel einbehalten lassen, bis Sie eine Einfuhrgenehmigung erhalten haben**;
- den Artikel am Flughafen hinterlegen lassen, bis Sie Australien wieder verlassen*;
- den Artikel wieder exportieren*; oder
* den Artikel vernichten.
AQIS bemüht sich, das Risiko einer Beschädigung möglichst gering zu halten, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch eine Behandlung entstehen.
*Diese Behandlungen unterliegen einer Gebühr.
** Informieren Sie sich auf der Website von AQIS, wie Sie eine Einfuhrgenehmigung erhalten.
Deklarieren oder Riskieren
Bei Ankunft in Australien wird sämtliches Gepäck geröntgt oder von Quarantänebeamten und Spürhunden kontrolliert. Wenn Sie quarantänepflichtige Gegenstände nicht deklarieren oder wegwerfen oder falsche Angaben machen,
- werden Sie erwischt;
- können Sie mit einem Bußgeld von A$ 220 bestraft werden; oder
- können Sie strafrechtlich verfolgt und mit einer Strafe von über A$ 60.000 belegt werden und riskieren 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Ein paar Tipps, die Ihnen die Ankunft erleichtern
- Packen Sie Ihr Gepäck selbst, so dass Sie auf der Passagier-Einreisekarte korrekte Angaben zu den mitgeführten Artikeln machen können
- Lesen Sie die Etiketten auf Nahrungsmittelverpackungen, um sicherzugehen, dass keine Inhaltsstoffe enthalten sind, die nicht eingeführt werden dürfen
- Halten Sie die zu deklarierenden Artikel zur Kontrolle bereit
- Viele importierte Nahrungsmittel und Produkte, die strikte Quarantänebedingungen erfüllt haben, sind auch in Australien erhältlich
Kulturelle Ereignisse und Quarantäne
Besucher und rückkehrende australische Reisende bringen oft Nahrungsmittel, Geschenke oder Souvenirs mit, um kulturelle oder saisonale Ereignisse mit Familie und Freunden zu feiern. Einige dieser Artikel unterliegen leider Einfuhrbeschränkungen oder müssen aufgrund ihres Quarantänerisikos einbehalten werden. Bitte bringen Sie keine solchen Artikel mit – die meisten davon können Sie auch in Australien kaufen.
Ereignis einfurbeschränkte Artikel, die Sie nich mitbrigen dürfen
- Neujahr - Koniferenzweige
- Valentinstag - Frische Blumen
- Ostern - Hartgekochte Eier, bemalte Eierschalen Stroh und Heu
- Frühling - Blumen- und Gemüsesamen, Pflanzenzwiebeln, Pflanzenstecklinge
- Weihnachten - Aus einfuhrbeschränkten Artikeln bestehende oder solche Artikel enthaltende Geschenke
- Weihnachtsdekoration - inkl. Kiefernzapfen, Rebenkränze und Stroh Koniferen-, Fichten-, Stechpalmen- und Mistelzweige, Geschenkkörbe mit einfuhrbeschränkten Nahrungsmitteln wie Fleisch- und Milchprodukten
Spürhunde
Es kann sein, dass Sie am Gepäckkarussell Quarantäne-Spürhunde sehen. Diese sind speziell darauf trainiert, Nahrungsmittel, Pflanzenmaterial oder Tierprodukte im Gepäck aufzuspüren. Wenn Sie einen schnüffelnden Hund neben sich bemerken, stellen Sie bitte Ihr Gepäck auf den Boden, damit es kontrolliert werden kann. Wenn ein Spürhund den Geruch eines einfuhrbeschränkten Artikels aufgespürt hat - dazu gehört auch der Restgeruch von Nahrungsmitteln, die Sie vielleicht früher in ihrem Gepäck hatten - lässt er sich neben Ihrem Gepäck nieder. In diesem Fall werden Sie wahrscheinlich von einem Quarantänebeamten gebeten, Ihr Gepäck zu öffnen, damit sichergestellt werden kann, dass Sie keine Waren mit sich führen, die ein Quarantänerisiko für Australien darstellen.
Waren, die Sie deklarieren müssen
Diese Artikel müssen deklariert und von Quarantänebeamten auf Insekten oder Krankheiten kontrolliert werden. Einige Artikel müssen evtl. behandelt werden, bevor sie eingeführt werden können.
NAHRUNGSMITTEL
- Gekochte und rohe Lebensmittel und Zutaten
- Getrocknetes Obst und Gemüse – muss kommerziell zubereitet und verpackt sein
- Fisch und andere Meeresfrüchteprodukte – frisch und getrocknet
- Nudeln und Reis
- Abgepackte Speisen inkl. Flugzeugessen und Sandwiches
- Kräuter und Gewürze
- Arzneikräuter u. traditionelle Medikamente, Heilmittel, Tonika und Kräutertees
- Snackfood
- Kekse, Kuchen und Süßwaren
- Tee, Kaffee und andere milchbasierte Getränke inkl. Säuglingsnahrung
Tierprodukte
- Federn, Knochen, Hörner und Stoßzähne
- Felle, Häute und Pelze (inkl. Felltrommeln und Schilde)
- Wolle, Vlies, Garn und Tierhaar
- Ausgestopfte Tiere und Vögel (müssen komplett gegerbt sein. Einige sind nach Artenschutzgesetzen verboten)
- Muscheln inkl. Schmuck und Souvenirs sowie am Strand oder im Meer gesammelte Muscheln (Korallen und einige Muschelarten sind nach Artenschutzgesetzen verboten)
- Bienenprodukte inkl. Bienenwachs und Waben (für Pollen gelten Einfuhrbeschränkungen)
- Gebrauchte Tierausrüstung inkl. tierärztliche Instrumente und Medikamente, Scher- oder Fleischerinstrumente, Sattel- und Zaumzeug sowie Tier- oder Vogelkäfige
- Für Veterinärmedikamente wird eine Einfuhrerlaubnis benötigt
Pflanzenprodukte
- Holzartikel und Schnitzereien inkl. bemalte oder lackierte Gegenstände und Kuckucksuhren (Rinde wird entfernt oder muss behandelt werden)
- Artefakte und kunsthandwerkliche Gegenstände aus pflanzlichem Material
- Matten, Taschen und andere Artikel aus Pflanzenmaterial, Palmwedeln oder Blättern (aus Bananenpflanzen hergestellte Artikel sind verboten)
- Strohprodukte und -verpackungen
- Bambus- Schilf- oder Rattankörbe und -möbel
- Potpourri und Kokosschalen
- Artikel, die Getreidekörner oder Getreideschoten enthalten oder mit Samen gefüllt sind
- Weihnachtsdekoration, -kränze und -schmuck
- Getrocknete Blumen und Gestecke
- Frische Blumen und Blumenketten (für Blumen, die aus Stielen gezüchtet werden können, z.B. Rosen, Nelken und Chrysanthemen, gelten Einfuhrbeschränkungen)
Andere Waren
- Kunsthandwerkliche und Hobbyartikel aus tierischem oder pflanzlichem Material
- Labor- und biologisches Material inkl. medizinische und Tierproben
- Gebrauchte Sport- und Campingausrüstung inkl. Zelte, Fahrräder, Golf- und Angelausrüstung
- Mit Erde, Dünger oder pflanzlichem Material beschmutzte Schuhe und Kleidung
Waren, die Sie nicht einführen können
Diese Artikel unterliegen Einfuhrbeschränkungen und können nicht nach Australien eingeführt werden. Bitte werfen Sie diese in die Quarantänebehälter am Flughafen.
Eier-, Eiprodukte und Milchprodukte
- Frische, gekochte, getrocknete Eier und Eipulver sowie Eiprodukte wie Mayonnaise
- Milchprodukte (außer aus Ländern, die offiziell frei von Maul- und Klauenseuche sind)
inkl. Käse, Joghurt und frische und getrocknete Produkte, die Milch enthalten - Für Säuglinge mitgeführte Babyfertignahrung ist erlaubt
Nicht in Dosen verpakte Fleischprodukte
- Frisches, getrocknetes, gefrorenes, gekochtes, geräuchertes, geschnittenes, gesalzenes oder konserviertes Fleisch aller Tierarten
- Vakuumverschweißte und verpackte fleischhaltige Produkte
- Salami, Würstchen und Sandwichfleisch
- Tiernahrung – inkl. konservierte und Rohlederknochen
Obst und Gemüse
- Frisches und gefrorenes Obst und Gemüse inkl. Äpfel, Bananen, Birnen und Tomaten
- Kräutertees mit Zitrusschalen-, Apfel-, Erdbeer- oder Himbeerstücken
Pflanzenmaterial
- Topfpflanzen, Ballenpflanzen, Stecklinge inkl. Koniferen,
- Fichten, Misteln, Reben, Wurzeln, Zwiebeln, Knollen, Wurzelstöcke, Pflanzenstängel,
- Rinde und sonstiges lebendes Pflanzenmaterial
Samen und Nüsse
- Gemüsesamen, Blumen- und Gartensamen, bestimmtes kommerziell verpacktes Samengut, unidentifizierte Samen, Ziergegenstände aus Samen, Vogelsamen
- Kiefernzapfen, Getreidekörner, Popcorn
- Rohe Nüsse inkl. Erdnüsse und Walnüsse
Lebende Tiere
- Säugetiere, Vögel, Vogeleier und Nester, Fische, Schlangen, Schildkröten, Echsen,
Skorpione, Amphibien, Schalentiere und Insekten
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