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Ein zweites Working Holiday Visum
für Australien beantragen
Seit November 2005 gibt es die Möglichkeit
ein zweites Working Holiday Visum zu erhalten.
Voraussetzung ist der Nachweis einer dreimonatigen
anerkannten Tätigkeit in den ländlichen Gebieten Australiens.
Die Tätigkeit muss sich auf der Liste der Einwanderungsbehörde
befinden.
Der Antrag kann innerhalb Australiens gestellt
werden. Man muss nur einen Nachweis über eine mindestens
dreimonatige anerkannte Tätigkeit zu erbringen.
Anerkannte Tätigkeiten
Die Tätigkeit muß um für die
Beantragung für ein zweites Working Holiday Visa zu gelten
auf der Liste von anerkannten Tätigkeiten der Einwanderungsbehörde
stehen.
Seit dem 1. Juli 2008 gilt eine wesentlich umfangreicher
Liste. Neu sind Tätigkeiten in den Industriezweigen Fischerei
und Perlenzucht, Forstwirtschaft, Bergbau und der Bauindustrie.
Um für das zweite WHV anerkannt zu
werden muß man in den ländlichen Gebieten arbeiten.
Welche Gebiete als ländlich gelten ist der Webseite der
Einwanderungsbehörde zu entnehmen, die eine Liste
mit Postleitzahlen veröffentlicht. Die Liste wird hin
und wieder geändert.
Es spielt keine Rolle ob die Arbeit bezahlt
wurde. Auch ehrenamtliche Arbeit oder WWOOFen wird anerkannt,
wenn die Tätigkeit auf der Liste steht. Es werden jedoch
nur Tätigkeiten anerkannt die mit einem Working Holiday
Visum erfolgen. Wer als Student mit einem Studentenvisum arbeitet
bekommt die Tätigkeiten nicht anerkannt.
Nachweis der anerkannten Tätigkeit
Um die anerkannten Tätigkeit nachzuweisen:
- Original oder beglaubigte Kopien der
Lohnbescheinigung, Steuerbescheid oder eines Arbeitszeugnis
- Ausgefülltes Formular 1263
(Employment Verification) Es ist empfehlenswert
sich die Tätigkeit durch den Arbeitgeber auf dem
Formular 1263 bestätigen zulassen.
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Wer den Nachweis nicht erbringen kann für
den gilt weiterhin: das Working Holiday Visum für Australien
gibt es nur einmal im Leben.
Dauer der anerkannten Tätigkeit
Die Dauer der anerkannten Tätigkeiten müssen
zusammen mindestens 3 Kalendermonate oder 88 Tage Vollzeit betragen.
Der Antrag für ein zweites Woking Holiday
Visa kann innerhalb Australiens gestellt werden. Es ist so also
möglich zwei Jahre durchgehend in Australien zu bleiben.
Es gilt die gleiche Altergenze wie beim ersten
Woking Holiday Visa Visum. Wer also älter als 31 Jahre
alt ist kann kein zweites WHV erhalten.
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